Statuten
STATUTEN
Seetaler Whiskyfreunde
Name und Sitz
Unter dem Namen «Seetaler Whiskyfreunde» besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB mit Sitz in 6280 Hochdorf LU. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Ziel und Zweck
Der Verein «Seetaler Whiskyfreunde» bezweckt in erster Linie die Freude am Whisky auszuleben und mit Gleichgesinnten zu teilen. Die Kameradschaft und das gemütliche Beisammensein stehen ebenso im Vordergrund.
Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
-Mitgliederbeiträge
-Spenden und Zuweisungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Alle Mitglieder bezahlen denselben Betrag. Vorstandsmitglieder sind nicht vom Beitrag befreit.
Bei Ein- und Austritten, die unterjährig erfolgen, muss der volle Mitgliederbeitrag geleistet werden.
Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen, in das Vereinsgefüge passen und mindestens 18 Jahre alt sind.
Der Club besteht aus Aktivmitgliedern, Passivmitgliedern und Ehrenmitgliedern
Alle Mitglieder besitzen das Stimmrecht.
Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand kann überdies ein Mitglied ohne Angabe von Gründen ausschliessen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
-durch Austritt
-durch Ausschluss
-durch Tod
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist per Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 2 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu entrichten.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen, Verstösse gegen die Ziele des Vereins oder unter Nennung gewichtiger anderer Gründe, aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeiträgen schuldig, kann es von der Mitgliederversammlung automatisch ausgeschlossen werden.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
-Die Mitgliederversammlung
-Der Vorstand
Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 1 Monat im Voraus schriftlich unter Angaben der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. Anträge per E-Mail sind gültig.
Der Vorstand oder 2/3 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter den Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens drei Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
-Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
-Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
-Wahl des Präsidenten und des übrigen Vorstandes alle 2 Jahre
-Festsetzung des Mitgliederbeitrages
-Kenntnisnahme des Jahresbudgets und Genehmigung der Jahresrechnung
-Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
-Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte
-Änderung der Statuten
-Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern
-Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit einem einfach Mehr. Bei Stimmgleichheit fällt der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten Mitglieder.
Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 Personen.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind: Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss den Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
-Präsident
-Vizepräsident / Aktuar
-Kassier
Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat aber Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen und einem Vorstandsessen pro Amtsjahr.
Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten, des Vize-Präsidenten und des Kassiers.
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag ist auf CHF 100.00 festgelegt. Änderungen dieses Betrags werden durch die Mitgliederversammlung vorgenommen.
Für Ehrenmitglieder ist der Mitgliederbeitrag freiwillig.
Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 31.10.2017 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Datum, Ort: 31.10.2017, Hochdorf
Der Präsident: Der Aktuar: Der Kassier:
Silvan Scheuber André Aeschbach Claudio Wicki
Bitte klicken Sie hier, um die Druckversion herunterzuladen.